Haus Mittelwald
Im Alter von 20 Jahren kan Hermann Klostermann wohl nach Haus Mittelwald zu seinem Stiefvater, der dort Förster war. Von hieraus ging er der Wilderei nach, wofür er mehrmals verhaftet wurde.
Leben und Wirken von Hermann Klostermann
Hermann Klostermann wurde am 28. März 1839 als Sohn des Müllers Johannes Joachim Heinrich Klostermann und seiner Frau in Retzin geboren. Das Ehepaar hatte noch einen weiteren Sohn und eine Tochter. Johannes Klostermann starb 1843; Hermann Klostermanns Mutter heiratete daraufhin ein Jahr später Ernst Friedrich Wilhelm Dalchow, mit dem sie einen Sohn und eine Tochter hatte. Dalchow wurde am 1. November 1855 zum Forstaufseher in Hakenberg ernannt. Von 1857 bis 1859 leistete Klostermann seinen Militärdienst beim 15. Linienregiment in Minden ab. Während dieser Zeit, am 26. Juli 1858, verstarb seine Mutter; der Stiefvater heiratete am 30. Januar 1859 erneut, diesmal Friederica Dorothea Regina Gossow, Tochter des Försters aus Dahl. Im selben Jahr wurde er nach Mittelwald bei Scherfede versetzt.
Hermann Klostermann wurde erstmals am 14. Juli 1862 wegen Wilderei im Gebiet der Oberförsterei Hardehausen aktenkundig. Wilderei war zu dieser Zeit in der Försterei eine häufig auftretende Straftat. Im Oktober 1862 konnte Klostermann festgenommen werden und wurde wohl zu einer Zuchthausstrafe verurteilt.
Nach seiner Entlassung 1865 bildete er eine Bande und wilderte erneut. Am 1. Oktober 1867 wurde der Hardehausener Oberförster Joseph Freiherr von Wrede während eines Patrouillenritts bei Blankenrode angeschossen. Klostermann geriet unter Verdacht, auch wenn von Wrede, der Klostermann persönlich kannte, zunächst abstritt, dass es Klostermann war, der ihn angeschossen habe und dieser über ein Alibi verfügte. Die preußische Regierung setzte eine Belohnung von 200 Talern aus. Am 1. Februar 1868 wurde der Forstläufer Heinemann in der Nähe von Rhoden lebensgefährlich verletzt. Die Tat wurde Klostermann zugeschrieben, dieser entzog sich einer Verhaftung in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar und wurde daraufhin steckbrieflich gesucht. Am 24. Mai versuchte Militär, Klostermann im Orper Grund zu verhaften und erschoss dabei seinen Begleiter Johann Lohoff aus Oesdorf. In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 1868 konnte Klostermann in Brilon festgenommen werden. In Paderborn fand vom 12. bis zum 14. November ein Prozess am Schwurgericht unter der Leitung des Warburger Kreisgerichtsdirektors Joseph Weingärtner statt, der für viel Aufsehen sorgte. Klostermann wurde wegen Wilderei und gewerbsmäßigem Handel mit dem erbeuteten Fleisch – das Gericht sprach von „Wildprethandel en gros“[1] – zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt, aber nach sechs Jahren vorzeitig wieder entlassen.
Am 19./20. Juni 1880 wurde Hermann Klostermann in den Revieren des Justizrats Max Geissel im Warburger Wald von diesem erneut beim Wildern erwischt und verhaftet. Er wurde zu fünf Jahren Gefängnis und Ehrverlust verurteilt.
Kurz nach seiner Entlassung wurde er zu Weihnachten 1885 erneut verhaftet. Während des achttägigen Arrests wurde ihm in staatlichem Auftrag von einem Forstbeamten nahegelegt, nach Amerika auszuwandern. Klostermann lehnte dieses Angebot unter Verweis auf seinen angeschlagenen Gesundheitszustand ab. Er wurde nach Paderborn verlegt und saß dort eine dreiwöchige Haftstrafe ab.[2]
Sein weiterer Lebenslauf ist bis heute ungeklärt. Auch der Ort und das Datum seines Todes sind unbekannt. Mutmaßungen zufolge soll Hermann Klostermann nach Süddeutschland gezogen, im Mecklenburgischen einen Fischhandel eröffnet oder auch in Ostwestfalen geblieben und dort 1907 beigesetzt worden sein. „Für keine dieser Behauptungen gibt es einen überprüfbaren Nachweis.“ Quelle: Wikipedia
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