Mit der neuen CoronaSchVO in der ab 04.03.2022 gültigen Fassung gelten auch für unseren Sportverein neue Vorgaben und Maßnahmen. Das vereinseigene Hygieneschutzkonzept wurde entsprechend angepasst.
Grundlage dieses Hygieneschutzkonzeptes sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, dem Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes und der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die eigenständigen Maßnahmen des Sportvereins SC GW Holtheim 1925 e.V. in Abstimmung mit der örtlichen Behörde.
Gültig zum 05.03.2022
Hygieneschutzkonzept SC GW Holtheim_05.03.2022.pdf
Weitere Informationen:
SC GW Holtheim 1925 e.V.
Der Vorstand