Grundlage dieses Hygieneschutzkonzeptes sind die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die eigenständigen Maßnahmen des Sportvereins SC GW Holtheim 1925 e.V. in Abstimmung mit der örtlichen Behörde.
Gültig zum 15.03.2021.